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Vernetzte Gesellschaft

Klassenzimmer in der Cloud: Die Bildungsplattform verändert das Lernen

Digitale Angebote ermöglichen uns den Zugang zu den verschiedensten Fachgebieten. Die Vielfalt bekommt nun einen Raum zur Vernetzung: die Nationale Bildungsplattform (NBP) wird zur digitalen Infrastruktur für die lebenslange Bildungsreise. Was die NBP bietet, diskutierte der Beirat Digitalstrategie am 24.03.2023.

Warum eine Bildungsplattform?

Wer Wissen sucht, findet im Internet auf jede Frage eine Antwort. Immer mehr Lernende nutzen dieses Potenzial, immer mehr Lehrende stellen ihre Inhalte virtuell zur Verfügung. Die Bibliothek des Online-Wissens wächst und floriert. Was fehlt, ist die Vernetzung. Und ein vertrauenswürdiger Ort, an dem alle Bürgerinnen und Bürger ihre Zeugnisse und Zertifikate online ablegen können.

Diese Lücke schließt jetzt die Nationale Bildungsplattform (NBP). Als digitale Infrastruktur für die Vernetzung des gesamten Bereichs der Bildung verbindet sie bestehende Angebote. Die NBP entsteht unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und gehört zu den Leuchtturmprojekten der Digitalstrategie Deutschland.

Was bietet der Bildungsraum im Internet?

Wenn alle digitalen Angebote einzelne Häuser wären, dann ist die Vernetzungsplattform eine Landschaft mit individuellen lebensbegleitenden Bildungspfaden, von denen aus die Türen der passenden Häuser ebenso leicht gefunden wie geöffnet werden können: der Mathe-Unterricht in der Grundschule, der Persisch-Kurs in der Volkshochschule, die Zeugnisvergabe am Heimatort und der Uniabschluss in Australien. Die NBP erfindet die Unterrichtsinhalte nicht neu und sie lehrt auch nicht selbst, aber sie schafft die nötigen Rahmenbedingungen, um die Vielfalt der Angebote digital gestützt, individualisiert und einfach zugänglich zu machen. Der Name ist so schlicht wie umfassend: bildungsraum.de.

Die NBP ist ein Ort für

  • Lernende von Jung bis Alt: Sie sollen alle Bildungsinhalte – sofern sie das wollen auch personalisiert – über eine Katalogfunktion leicht und zielsicher auffinden und dann auch gleich digital über einen einheitlichen Zugang (Single Sign-On) erreichen können. Wer einmal im so erreichten Angebot ist, kann dort alles lernen, zwischendurch rausgehen und dann später nahtlos anknüpfen und fortfahren. Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann die persönlichen Bildungsnachweise sicher ablegen: Dafür gibt es eine Art digitale Brieftasche (Wallet) für Zeugnisse und Zertifikate, aber auch für die Dokumentation non-formaler Bildung. Weil sie in digitaler Form vorliegen, können sie nach Wunsch ganz einfach mit anderen geteilt werden. Für Zulassungsverfahren, für Bewerbungen, für den Kompetenzaustausch mit anderen Lehrenden und Lernenden.

  • Lehrende: Sie finden über die NBP zahlreiche Inhalte, mit denen sie ihren Unterricht gestalten können. Gleichzeitig können sie auch eigene Ideen teilen oder sich über die Plattform mit anderen austauschen. Der Bildungsraum ist also auch Ort, um Lernpartner zu finden und Lernprozesse gemeinsam zu gestalten.

  • Bildungsanbieter: Für sie ist die NBP eine neue Infrastruktur, über die ihre Inhalte einfach und zielgerichtet auffindbar werden. Offene Datenformate und Lizenzen werden unterstützt.

  • Schulen und Hochschulen: Diese Institutionen können sich untereinander im Digitalen besser als je zuvor vernetzen und werden somit durchlässiger.

Die NBP setzt auf offene Standards und auf gemeinsame Datenformate wie XBildung. Die Vernetzungsinfrastruktur folgt den Prinzipien der Datensouveränität und -sparsamkeit. Jede Person kann ihre Daten sicher ablegen und souverän verwalten sowie teilen. Ein Datenaustausch findet nur dann statt, wenn dieser von allen Beteiligten autorisiert wurde.

Jede Person und Institution entscheidet selbst, mit wem sie was teilt, sodass Datenschutz und Datensicherheit höchste Priorität haben. Sowohl der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind in die Entwicklung der NBP eingebunden.

Wie fortgeschritten ist die Nationale Bildungsplattform?

Die NBP ist ein Großvorhaben im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP). Sie hat ein Gesamtvolumen von 630 Millionen Euro. Die Umsetzung steuert ein Projektbüro, das von der VDI/VDE Innovation + Technik sowie Capgemini Deutschland betrieben wird. Konzeptionelle Vorarbeiten laufen seit 2021 unter anderem im Projekt BIRD und weiteren Förderprojekten. Seit September 2022 werden 39 Referenzvorhaben in einer zweijährigen Umsetzungsphase gefördert: Sie entwickeln Lehr- und Lernangebote sowie neue Formen der Zusammenarbeit für das Plattform-Ökosystem der NBP.

Für die Bildungsplattform müssen zahlreiche einzelne Leistungen eingekauft werden. Deshalb hat das BMBF Ende Juni 2022 ein Dynamisches Beschaffungssystem eingerichtet. Zahlreiche Unternehmen und Bietergemeinschaften haben sich beworben. Bis Mitte März 2023 wurden sechs Bieterwettbewerbe abgeschlossen und Zuschläge erteilt.

Nach einer Alpha-Version im April 2023 soll Ende des dritten Quartals 2023 der Beta-Launch der NBP erfolgen. Damit steht ein erstes funktionsfähiges Grundgerüst zur Verfügung – in der Sprache der Softwareentwicklung: ein Minimum Viable Product (MVP). Die ersten Nutzerinnen und Nutzer können dann Accounts und Wallets anlegen und nach Inhalten suchen. Das MVP wird sukzessive ausgebaut und evaluiert. Die Ergebnisse – letztlich die Meinungen der Nutzerinnen und Nutzer – entscheiden mit darüber, wie es mit der NBP weitergeht.

Wie fügt sich die NBP in die Bildungslandschaft ein?

Die deutsche Bildungslandschaft ist vielfältig und dezentral organisiert. Bildungspolitik ist vor allem Sache der Bundesländer. Sie treiben vielfältige Digitalisierungsprojekte voran, im Rahmen des DigitalPakts Schule auch länderübergreifend. Beim Bundesarbeitsministerium entsteht zudem ein weiteres Leuchtturmprojekt: die Nationale Online-Weiterbildungsplattform (NOW).

Ein digitales Angebot wie die NBP bietet die Chance, Vielfalt zu vernetzen und damit insgesamt zu stärken. Dabei kann sie zahlreiche Vorerfahrungen nutzen und an benachbarte Vorhaben anknüpfen – etwa die „Bildungsjourney“ im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes. Hier steht der Pilotversuch Schulzeugnis an: Das neue, digitale Zeugnis soll auf technische Kernfeatures der NBP zurückgreifen.

Vor diesem Hintergrund prüft das BMBF wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung und einen dauerhaften Betrieb der Plattform. Hierfür werden verfassungsrechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Fragen geklärt.

Beirat hakt zu Inhalten, Qualitäten und Teilhabe nach - BMBF antwortet

Beirat Digitalstrategie sagt: „Bildung ist der Schlüssel zur Nutzung der Chancen der Digitalisierung. Gleichzeitig ist der digitale Zugang zentral, um an digitalen Bildungsangeboten teilzuhaben. Umso wichtiger ist es, dass die Politik entsprechende Bildungsangebote schafft und dabei Teilhabe und niedrigschwelligen Zugang in den Mittelpunkt stellt.

Die Nationale Bildungsplattform (NBP) wird als ‚Digitale Vernetzungsplattform Bildung‘ verstanden. Auf dem Portal sollen Anbieter*innen und Nachfrager*innen von Bildungsangeboten vernetzt und der Zugang zu Bildungsangeboten erleichtert werden. Das Qualitätsmanagement beschränkt sich allerdings auf die Erfassung der formalen Korrektheit der Angebote; eine inhaltliche oder gar durch bildungstheoretische Kriterien geleitete Kuratierung ist nicht vorgesehen. Um einen Beitrag zu ‚guter Bildung‘ zu leisten, muss dieser Anspruch bestehen und die Qualität der Angebote sichergestellt werden. Als Mindestanspruch sollte die NBP Qualitätsanforderungen definieren, indem beispielsweise Angebote zur qualitativen Beurteilung und Bewertung von guter Bildung in der digitalen Welt hervorgehoben werden.

Der Beirat ist sich der Komplexität föderaler Gesetzgebung im Bereich der Bildungspolitik bewusst. Dennoch ist Technologie nie neutral und insbesondere im Bildungsbereich sind Hürden mit Bezug zur Bildungsgerechtigkeit zu senken.“

Bundesbildungsministerium (BMBF) antwortet: „Die Nationale Bildungsplattform versteht sich als Vernetzungsstruktur, deren Entwicklungsschwerpunkte auf der Abrufbarkeit bestehender Bildungsangebote und -dienstleistungen und deren souveräner Verwendung durch Lehrende und Lernende liegen. Da auf der Vernetzungsinfrastruktur selbst keine Lehre stattfindet, sondern Lehr- und Lernangebote nur zugänglich gemacht werden, entsteht keine Limitierung für mögliche pädagogische Konzepte.

Der Kritik, etwa zum möglichen ‚plattformkapitalistischem Missbrauch‘ der NBP, ist entgegenzuhalten, dass hier keine monopolistische Plattform eines Anbieters, sondern eine vernetzte standardisierte Infrastruktur geschaffen wird. Ziel der Vernetzungsinfrastruktur ist es, durch den Einsatz z. B. von nutzendenseitig freigegebenen Kompetenz- und Qualifikationsmerkmalen, die Relevanz angezeigter Angebote im Kontext der individuellen Verwendung zu erhöhen, unmittelbar zugänglich zu machen und erzeugte Lernergebnisse wieder in Nutzendenhand zu überführen. Durch die so erzeugte Zielgenauigkeit der angezeigten Inhalte und die Niederschwelligkeit der technischen Umgebung im Zugang und der Ergebnissicherung werden für die Nutzenden Mehrwerte geschaffen.

Bei der Anbindung von Bildungsangeboten an die Vernetzungsplattform müssen Qualitätsstandards für die seitens der angeschlossenen Angebote bereitgestellten Metadaten, eingehalten werden. Auf diese Metadaten – man kann diese mit einem Katalog gleichsetzen – wird bei individueller Auswahl und Zugang zu einzelnen Angeboten zurückgegriffen. Dies kann auch unter Hinzuziehung individuell, z. B. über in der Wallet, abgespeicherter Filterkriterien sowie Zugangsdaten (User) erfolgen. Hierzu werden Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.

Weitere Qualitätssicherungsaspekte werden kontinuierlich mit Expertinnen und Experten auf Basis von Ergebnissen der Nutzungsforschung erarbeitet und schrittweise umgesetzt. In diesem Zusammenhang werden also keine Lehr- und Lerninhalte ausgegrenzt, sofern sie keine rechtswidrigen Daten enthalten bzw. Zugänge dazu eröffnen. In welcher Reihenfolge die Angebote den Nutzenden zur Anzeige gebracht werden, wird durch die Vernetzungsinfrastruktur grundsätzlich nicht vorgegeben – allerdings erlaubt die durch Nutzende anstoßende Filterung eine gezielte Vorselektion von Inhalten und damit eine Fokussierung und damit Verkürzung der Liste an relevanten Angeboten.“

Beirat regt mehr Zielgruppen-Fokussierungen an - BMBF reagiert drauf

Beirat sagt: „Der Erfolg einer Plattform steht und fällt mit dem Mehrwert, den sie Nutzer*innen bietet. Das aktuelle Design der Plattform sieht eine Fülle an Features und Funktionen vor, aus denen sich der Mehrwert für die einzelnen Nutzer*innengruppen nicht konkret erschließt. Der Beirat regt an, Zielgruppen und deren Bedarfe stärker in die Entwicklung der Plattform einzubeziehen und die weitere Entwicklung auf diese Bedürfnisse hin auszurichten. Eine Priorisierung von Zielgruppen und Features ist in diesem Prozess unerlässlich.

Um strukturelle Ungerechtigkeiten im Zugang zu Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten durch das Plattformdesign nicht weiter zu verschärfen, rät der Beirat dazu, ein besonderes Augenmerk auf Nutzer*innengruppen zu legen, die im Kontext von Bildung in Deutschland benachteiligt werden. Es darf nicht passieren, dass diese Gruppen außen vor bleiben. Ein niedrigschwelliger Zugang, eine gute Zielgruppenansprache und der Einbezug des Nutzer*innen Feedbacks sind dafür von großer Wichtigkeit. In der aktuellen Gestaltung der Plattform sieht der Beirat die Gefahr, weniger Tech-affine Gruppen bereits im komplexen Single-Sign-On Anmeldungsprozess und der angestrebten Wallet-Lösung zu verlieren.“

BMBF antwortet: „Die Entwicklungen der Nationalen Bildungsplattform berücksichtigen die drei zentralen Perspektiven der Bildungsgerechtigkeitsdebatte:

  • Anerkennungsgerechtigkeit: Durch eine zentrale, individuelle, datenschutzkonforme Ablage von Lernergebnissen – worunter hier auch Zeugnisse und Zertifikate gezählt werden – wird es möglich, auch nicht-institutionell erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten im Sinne eines ePortfolios zu speichern und bedarfsgerecht souverän freizugeben. Auf diesem Weg werden Voraussetzungen für erleichterte Anerkennungsverfahren geschaffen und individuellere Wege der Leistungsdarstellung und -entwicklung von Lernenden ermöglicht.

  • Teilhabegerechtigkeit: Bei der Umsetzung der NBP ist eine Entwicklungsmaxime die maximale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Abbau von exkludierenden Faktoren, die eine Verwendung digitaler Medien und Technologien mit sich bringt. Konkret greifen Standards, wie Privacy-by-Design, die Web Content Accessibility Guidelines zur Barrierefreiheit sowie die konsequente Entwicklung gemäß Open-Source-Richtlinien. Durch die Einbindung von Nutzendenfeedbacks zu den Kernfunktionen werden die Bedürfnisse und Vorstellungen der zukünftigen Zielgruppen aktiv eingebunden. Hierbei greift der Anspruch eines Minimum Viable Products unter Absicherung von Mindeststandards bei gleichzeitigem Aufbau von Basiskompetenzen im Bereich der digitalen Bildung. Zudem wird über eine Informations-Website die Darstellung von Anwendungsbeispielen und einführende Nutzungs-Handouts sichergestellt.

  • Verteilungsgerechtigkeit: Durch die Vernetzung verschiedenster Bildungsangebote und -dienstleistungen bieten sich Lernenden individuelle lernstandsbezogene Möglichkeiten der Weiterentwicklung. Somit erhöhen sich die Chancen der Nutzerinnen und Nutzer durch institutionelle und informelle Bildungswege zu guten Bildungsabschlüssen bis hin zur Zulassung zu speziellen Studiengangsangeboten zu gelangen.

Sie berücksichtigt damit die unterschiedlichen Facetten einer zeitgemäßen Auslegung des Begriffes ‚Bildungsgerechtigkeit‘ und liefert konkrete Mehrwerte, die bisher bundesweit keine vergleichbare digitale Struktur im Bereich der Bildung bieten kann. Diese Mehrwerte liegen beispielsweise in der Möglichkeit der gezielten Filterung anhand individueller Kriterien. Dies können z. B. gesundheitliche Einschränkungen sein und es ist möglich, nur solche Angebote zu selektieren, die für diesen Personenkreis auch tatsächlich nutzbar sind. Umgekehrt verbleiben die konkreten pädagogischen und didaktischen Herangehensweisen bei Lernen und Lehre in den Lehr-/Lernszenarien wie bisher in der Verantwortung der Bildungsanbieter selbst. Seitens Vernetzungsinfrastruktur selbst wurde lediglich ein gezielter und beim Nutzer mit niederem Aufwand machbarer Zugang hergestellt.“

Beirat kritisiert Trennung von Entwicklung und Betrieb - BMBF gibt Ausblick

Beirat sagt: „Der Beirat ist besorgt, dass zentrale Fragen zur Nationalen Bildungsplattform noch ungeklärt sind, obwohl die technische Entwicklung bereits stark vorangeschritten ist. Erfolgreiche IT-Projekte zeichnen sich durch starke Integration von Entwicklung und Betrieb aus. Die derzeitige Trennung von Entwicklung und dem noch ungeklärten späteren Betrieb der nationalen Bildungsplattform stellt ein sehr hohes Risiko für die nationale Bildungsplattform dar.

Dieses Risiko wird noch zusätzlich durch die Beteiligung vieler unterschiedlicher Dienstleister und Auftragsnehmer erhöht. Eine zielgerichtete Steuerung dieses komplexen Entwicklungskonsortiums scheint aufgrund mangelnder IT-Ressourcen durch das BMBF fraglich.

Aus politischen Gründen gibt es bisher keine Regelung der Governance, da der Bund den Ländern in Bildungsfragen keine Vorgaben machen möchte. Dadurch entsteht eine sehr problematische Leerstelle: Um einen Beitrag zu ‚guter Bildung‘ (gutes Lehren, gutes Lernen, gute Lernumgebung der Digitalität) zu leisten, muss dieser Anspruch bestehen und die Angebote (mittels eines Beirats / Kuratoriums) gefiltert und Mindeststandards zur Qualitätssicherung definiert werden.

Hinzu kommt, dass es ohne geklärte Governance unverantwortlich ist, die Plattform in Betrieb zu nehmen. Nutzer*innen brauchen eine klare Anlaufstelle für Feedback, Kritik und Hinweise auf Missbrauch. Es muss nicht nur Möglichkeiten geben, auf Probleme hinzuweisen, sondern es braucht auch Strukturen und Prozesse, wie Hinweise aufgenommen und geklärt werden und durch wen bzw. wie Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Plattform getroffen werden.“

BMBF antwortet: „Ob und in welcher Form die erläuterten Faktoren im direkten Betrieb der Nationalen Bildungsplattform umgesetzt werden, ist auch von der Qualität ihres Regelbetriebs sowie den Akzeptanzgraden der beteiligten Bildungsinstitutionen abhängig. Ein mögliches Betriebs- und Betreibermodell ist momentan Gegenstand BMBF-interner Erörterungen.

Im nächsten Schritt folgen intensive Erörterungen und Abstimmungen mit Ressorts auf Bundes- und auch Landesebene sowohl im föderalen Bildungs- als auch IT-Infrastrukturkontext. In Bezug auch die Bildungssektor-spezifischen Verwaltungsfachverfahren (Bsp.: Einschulung, Schul- und Hochschulwechsel oder Hochschulzugang), wie sie bereits im Rahmen des OZG umgesetzt werden, besteht bereits jetzt enge Kooperation mit dem federführenden Bundesland, das seinerseits die Länderseite konzertiert.

Der Entwicklung liegt eine Prototypenentwicklung basierend auf einem Wettbewerb und der Einbeziehung unabhängiger Expertinnen und Experten zu Grunde. So werden in der Entwicklungsphase technologische und organisatorische Abhängigkeiten vermieden, technologische Standards berücksichtigt und ausgebaut sowie marktdominierendes Eingreifen verhindert. Um mögliche Folgekosten für einen Regelbetrieb zu erheben, die Entwicklungsarbeit zu dokumentieren und die Einhaltung rahmengebender Prozesse sicherzustellen, erfolgt eine externe Evaluation des Vorhabens durch eine unabhängige Institution.

Somit greifen in der Umsetzung der NBP klare Kontrollmechanismen bei gleichzeitigem Einbezug hochqualifizierter Entwicklergruppen und etablierten deutschen Bildungsinstitutionen.“

Hinweis: Nach der Beiratssitzung und dem Erscheinen dieses Artikels wurde die Nationale Bildungsplattform (NBP) in „Mein Bildungsraum“ umbenannt.