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Die elektronische Patientenakte (ePA): Alle Gesundheitsdaten auf einen Blick

Im Gesundheitswesen ist die Zeit knapp und das Personal rar – die Digitalisierung kann Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung verbessern. Ein Meilenstein ist die elektronische Patientenakte (ePA). Alle gesetzlich Versicherten sollen die ePA künftig automatisch erhalten. Das Projekt war am 22.09.2023 Thema im Beirat Digitalstrategie.

Was bringt die elektronische Patientenakte? 

Aktuelle Blutwerte, Medikamente, Befunde oder der Untersuchungsbericht – mit der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten alle Versicherten ihre Gesundheitsdaten digital und auf einen Blick. Bereits seit Anfang 2021 können Versicherte die Patientenakte auf freiwilliger Basis nutzen. Bisher haben aber nur wenige Versicherte auf das Angebot zurückgegriffen. Gründe hierfür sind das aufwändige Antragsverfahren und die geringe Relevanz im Praxisalltag durch fehlende Vernetzung mit den Arzt-IT-Systemen. Nun wird die ePA als eines der Leuchtturmprojekte der Digitalstrategie weiterentwickelt und zu einer „Opt-out-Anwendung“ ausgebaut. Das bedeutet: Zu Beginn des Jahres 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA, es sei denn, sie widersprechen. Die Weiterentwicklung der ePA bedeutet konkret:  

  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung zu stellen. 

  • Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser können im Rahmen einer Behandlung auf die Daten der ePA zugreifen. 

  • Die Leistungserbringer werden verpflichtet, wichtige Daten in die ePA einzustellen. 

Damit die Versicherten auch zukünftig stets „Herr ihrer Daten“ sind, stehen einfache Widerspruchsmöglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Rechte zur Verfügung.  

Was sind die Vorteile der elektronischen Patientenakte? 

Mit der ePA soll der Versorgungsalltag der Menschen noch besser digital unterstützt werden: In der ePA werden Behandlungsdaten einrichtungs- und sektorenübergreifend digital verfügbar gemacht. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können im Behandlungsalltag darauf zugreifen. Relevante Informationen und Dokumente stehen somit sicher und auf einen Blick digital zur Verfügung. Der Vorteil: Ärztinnen und Ärzte können medizinische Entscheidungen auf einer besseren Datengrundlage treffen.  

Auch bei neuen Patientinnen und Patienten sehen sie sofort, welche Behandlungen bereits durchgeführt oder welche Medikamente verabreicht wurden. Unnötige und belastende Mehrfachuntersuchungen sowie unerwünschte Arzneimittel-Wechselwirkungen können vermieden werden. Fehlende Informationen müssen nicht mehr aufwändig recherchiert werden, es verbleibt dadurch mehr Zeit für die individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten.  

Die Versicherten selbst können ihre Daten jederzeit über die ePA-App ihrer Krankenkasse abrufen und verwalten. Die ePA-App können Versicherte im App Store herunterladen. Eine Übersicht über die ePA-Apps der Krankenkassen stellt die gematik bereit, sie ist die nationale Agentur für digitale Medizin. Gesundheitsdaten sind sensible Daten. Deshalb können Versicherte selbst entscheiden, welche Daten in ihrer ePA bereitgestellt werden sollen. Patientinnen und Patienten können auch festlegen, welche Ärztinnen und Ärzte auf ihre Daten zugreifen dürfen.  

Wie erfolgt die Umsetzung und Einführung der elektronischen Patientenakte? 

Die gematik trägt die Verantwortung für die Telematikinfrastruktur und legt in diesem Rahmen auch die Vorgaben für die ePA fest. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA bereitzustellen, die den Vorgaben der gematik entspricht.  

Für den Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig, welches die Umsetzungsarbeiten zur Einführung der ePA sowohl aus rechtlicher als auch aus inhaltlicher und technischer Sicht eng begleitet.  

Erfahrungen aus Europa, beispielsweise zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich, liefern wichtige Erkenntnisse. Diese fließen in die Arbeiten zur Umsetzung und Einführung der ePA in Deutschland ein.  

Vor welchen Herausforderungen steht das Projekt? 

Um die ePA von Anfang an effektiv nutzen zu können, müssen alle Versicherten und Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser ausreichend über die ePA informiert sein. Eine auf die verschiedenen Anforderungen und Bedürfnisse ausgerichtete Informationskampagne soll das notwendige Verständnis schaffen.  

Zudem stellen die Krankenkassen umfangreiche Informationen zur Nutzung, Funktionsweise und den Widerspruchsrechten im Hinblick auf die ePA zur Verfügung. Bei den Informationen wird auf eine hohe Verständlichkeit und eine barrierefreie Nutzbarkeit geachtet. Ziel ist, dass die ePA für alle Beteiligten einen Mehrwert bietet.  

Wann kommt die ePA für alle? 

Mit dem Digital-Gesetz soll die rechtliche Grundlage für die Entwicklung und Einführung der elektronischen Patientenakte geschaffen und zugleich die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschleunigt werden. Das Gesetz wird voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten. Die Einführung der ePA für alle soll am 15.01.2025 folgen.