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Bühnenbild - Frau sitzt lächelnd am Handy

Digitaler Staat

Einfach und sicher spenden: Das digitale Zuwendungsempfänger-

register kommt

Im Jahr 2024 wird das Register beim Bundeszentralamt für Steuern online gehen. Es schafft Transparenz und Sicherheit für Spenderinnen und Spender – und dient als Grundlage für die Digitalisierung des Spendenverfahrens. Der Beirat Digitalstrategie hat sich am 12.05.2023 mit dem Projekt befasst.

Hinter dem komplizierten Begriff steht ein einfaches Verfahren

Erhält eine gemeinnützige Organisation eine Spende, muss sie eine Spendenquittung ausstellen. Diese Quittung muss die spendende Person oder das spendende Unternehmen aufbewahren und den Betrag als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Nur so kann die Spende steuerlich geltend gemacht werden.

Bei rund 50 Millionen Spenden pro Jahr bedeutet dieses Verfahren einen enormen bürokratischen Aufwand – unabhängig davon, ob die Spendenbescheinigung auf Papier oder in elektronischer Form ausgestellt wird. Das ändert sich bald und die Lösung heißt: digitales Zuwendungsempfängerregister. Was kompliziert klingt, wird das Spenden in Deutschland nicht nur einfacher, sondern auch sicherer machen.

Das Projekt umfasst neben dem Register auch die Entwicklung einer digitalen Spenden-Anwendung mit Schnittstellen zur Finanzverwaltung und die Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Es ist ein zentrales Vorhaben des Bundesministeriums der Finanzen. Der

Digitalstrategie hat sich am 12. Mai 2023 mit dem Leuchtturmprojekt beschäftigt.

Welche Informationen wird das Zuwendungsempfängerregister enthalten?

Das öffentlich einsehbare Register wird beim Bundeszentralamt für Steuern angelegt. Es wird alle Organisationen erfassen, die die deutsche Finanzverwaltung für den Spendenabzug anerkennt. In Deutschland gibt es rund 600.000 steuerbegünstigte Organisationen. Dazu zählen gemeinnützige Vereine und Stiftungen ebenso wie politische Parteien, religiöse und wissenschaftliche Einrichtungen. Diese können in Deutschland oder der Europäischen Union ansässig sein.

Der Registereintrag umfasst Name und Anschrift, die steuerbegünstigten Zwecke, die Wirtschafts-Identifikationsnummer, das zuständige Finanzamt sowie die Bankverbindung der Organisation.

Wer profitiert vom digitalen Zuwendungsempfängerregister?

Das Zuwendungsempfängerregister dient im ersten Schritt dazu, spendenwilligen Personen und Unternehmen einen Überblick zu verschaffen: Wer setzt sich wo für welche Zwecke ein? Welche Organisationen sind staatlich als steuerbegünstigt anerkannt? Wer einen Verein oder eine Stiftung aus dem Register auswählt, kann sichergehen, dass seine Spende tatsächlich ankommt – und zu einem steuerlichen Abzug führt.

Doch damit ist der bürokratische Aufwand noch nicht bewältigt. Deshalb soll im nächsten Schritt eine Anwendung entwickelt werden, mit deren Hilfe die Bürgerinnen und Bürger ihre Spenden digital abwickeln können. Die Daten über die geleistete Spende sollen automatisch ans Finanzamt übertragen werden – das Ausstellen einer Quittung von Hand kann entfallen.

Bei den über 50 Millionen jährlichen Spenden wird der Bürokratieaufwand durch die Digitalisierung des Spendenverfahrens zukünftig für die Bürgerinnen und Bürger, für die ehrenamtlich Engagierten in den Organisationen und für die Finanzverwaltung erheblich reduziert. Dadurch ergeben sich massive Zeit- und Kostenersparnisse, wodurch den Organisationen mehr Mittel für ihre originären Tätigkeiten zur Verfügung stehen. Zugleich kommt sie dem Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger entgegen, die sich eine „vorausgefüllte Steuerklärung“ wünschen.

Warum ist die elektronische Spendenbescheinigung nicht ausreichend?

Gemeinnützige Organisationen können ihre Spendenquittungen bereits seit einigen Jahren maschinell erstellen und per E-Mail an die Spenderin oder den Spender versenden. Diese muss aber weiterhin von der jeweiligen Organisation ausgestellt und dem zuständigen Finanzamt überprüft werden können. Der Verwaltungsaufwand eines solchen Verfahrens ist damit für alle Beteiligten im Vergleich zum Papierverfahren nicht wesentlich geringer.

Mit dem Zuwendungsempfängerregister und der Spenden-Anwendung soll sich das ändern. Der Fehler der vergangenen Jahre bestand darin, einen Papiervordruck elektronisch abzubilden und ansonsten alles beim Alten zu belassen. Diesmal hingegen wird der komplette Prozess modernisiert. Die automatische Übermittlung der Spendeninformationen über eine Anwendung wird zu einer spürbaren Entlastung aller Beteiligten führen.

Nicht zuletzt dient das Projekt der Datensouveränität von Spenderinnen und Spendern. Sie müssen der unterstützten Organisation keine persönlichen Informationen mehr offenbaren.

Wie weit fortgeschritten ist das digitale Zuwendungsempfängerregister?

Das Bundeszentralamt für Steuern und das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) bauen das Zuwendungsempfängerregister derzeit auf. Es soll planmäßig zum 1. Januar 2024 online gehen.

Das Register ist das Kernelement eines digitalen Spendennachweisverfahrens. Der Wechsel von den Prozessen eines Papiernachweisverfahrens zu einem durchgängig digitalen Verfahren wird nur über die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen gelingen. Denn die Digitalisierung des Spendennachweisverfahrens kommt einer Abschaffung der Spendenquittung gleich. Um dies zu ermöglichen, will das Ministerium ein partizipatives Gesetzgebungsverfahren durchführen. Das bedeutet: Bürgerinnen, Bürger und Interessengruppen können ihre Expertise einbringen und das Gesetz mitgestalten.

Vor welchen Herausforderungen steht das Projekt?

Die bisherigen Abläufe in ein komplett digitales Verfahren zu überführen, ist keine leichte Aufgabe. Immerhin betrifft sie rund 600.000 steuerbegünstigte Organisationen. Zudem ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Informationen technisch sicher übermittelt werden. Nicht nur die Zahlungen müssen sicher bei ihren Empfängern ankommen. Auch die Finanzämter sind auf eine eindeutige Zuordnung von Zahlung, Spender und Empfänger angewiesen.

Identitäten und Identifizierungen technisch sicher zu organisieren, ist somit die zentrale Herausforderung des Projekts. Um diese zu bewältigen, werden alle Kräfte gebündelt: Das BMF, die Bundesdruckerei, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Landesfinanzverwaltungen und das Onlineportal ELSTER arbeiten mit dem Sekretariat des Normenkontrollrates eng zusammen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen: „Einfach und sicher spenden!“